Leider ist es so, dass alternative Heilmethoden in der Regel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Jedoch sind immer mehr Krankenkassen bereit entsprechend dem Wunsch ihrer Mitglieder naturheilkundlichen Behandlungen zu übernehmen.

Unter diesem Link können Sie nachsehen, welche Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen ersetzt werden:
https://deutsche-heilpraktikerschule.de/krankenkassen

Private Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für bestimmte Behandlungen. Im Einzelfall wäre abzustimmen und bei Ihrer (privaten oder gesetzlichen) Krankenkasse nachzufragen, welche Leistungen ersetzt werden.

Im Übrigen rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Das GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient und auch von den Krankenkassen herangezogen wird.

Behandlungen, die nicht von einer Versicherung abgedeckt werden, rechne ich nach einer Stundensatz-Staffelung ab, die sich sowohl an der spezifischen Behandlung orientiert als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse meiner Patienten berücksichtigt.

Bitte sprechen Sie mich darauf an!

"Gesundheit: Immer auf die Signale deines Körpers hören. Wenn’s im Ohr pfeift, dann den Teekessel von der Herdplatte nehmen."

Elmar Hörig